Sie sind hier:

Hilfsfriststatistik

Eine wichtige Kennzahl zur Planung des Rettungsdienstes ist die so genannte Hilfsfrist. Damit ist die Zeit vom Einsatzannahmeende der Notfallmeldung in der Integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen gemeint.

Hilfsfristen bis August 2022

Bis August 2022 hat der Rettungsdienstplan Baden-Württemberg eine Hilfsfrist für die Notfallrettung und eine Hilfsfrist für Notärzte vorgesehen.

Die Hilfsfrist für die Notfallrettung sollte möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten betragen. Diese Vorgabe sollte in 95 % der Einsätze eingehalten werden.

Die Hilfsfrist für Notärzte sollte höchstens 15 Minuten betragen. Auch diese Vorgabe sollte in 95 % der Einsätze eingehalten werden.

In den zurückliegenden fünf Jahren haben sich im Rettungsdienstbereich Göppingen folgende Erfüllungsquoten für die Hilfsfristen ergeben:

Hilfsfrist 2018 2019 2020 2021 2022
Notfallrettung 96,15 96,60 95,51 95,59 96,14
Notarzt 94,65 94,62 94,34 93,66 93,35

Hilfsfrist seit September 2022

Die gesetzliche Hilfsfrist ist im Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg in § 3 Absatz 2 geregelt. 

Die zehnminütige Hilfsfrist für das ersteintreffende Rettungsmittel und das NEF gilt dabei vorerst als erfüllt, wenn sie in mindestens 75% der Notfalleinsätze bezogen auf ein Kalenderjahr im jeweiligen Rettungsdienstbereich eingehalten wird.

Im Jahr 2022 wurde die Hilfsfrist für das ersteintreffende Rettungsmittel im Rettungsdienstbereich Göppingen in 75,81 % aller Einsätze der Notfallrettung eingehalten. Das NEF verfehlte die Vorgabe mit einem Erreichungsgrad von 63,62 %.

In den zurückliegenden Jahren hat der Rettungsdienstbereich Göppingen im landesweiten Vergleich zu den Rettungsdienstbereichen mit den besten Hilfsfristeinhaltungen gehört.